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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fimmo Immobilien & Netzwerk AG

I. Anwendungsbereich und Geltung

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln zusammen mit einem individuellen Dienstleistungsvertrag (nachfolgend «Vertrag») Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen für die Erbringung von Makler- und Immobiliendienstleistungen (nachfolgend «Dienstleistungen») durch die Fimmo Immobilien & Netzwerk AG (nachfolgend «Makler») zugunsten von Kunden (nachfolgend «Kunde») und Interessenten (nachfolgend «Interessenten»).
2. Enthalten der Vertrag und die AGB voneinander abweichende Regelungen, so gehen die Bestimmungen des Vertrages denjenigen der AGB grundsätzlich vor. Sind jedoch die Bestimmungen des Vertrages unklar oder unvollständig, gelten die Bestimmungen der AGB.
3. Die AGB gelten durch die Annahme des Vertrages und der möglichen Kenntnisnahme der AGB durch den Kunden als akzeptiert.
4. Die Geltung von allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausgeschlossen.
5. Fimmo Immobilien & Netzwerk AG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Version dieser AGB oder bei Akzept des Kunden die neuere Version der AGB.

II. Vertragsabschluss

6. Der individuelle Vertrag wird in der Regel schriftlich zwischen den Parteien geschlossen, kann aber auch mündlich, über elektronische Kommunikationsmittel durch Akzept des Kunden oder konkludent durch Entgegennahme der Dienstleistungen des Kunden zustande gekommen. Es handelt sich um Vermittlungsaufträge zum Liegenschaftskauf, allfällige Verwaltungsaufträge von Immobilieneigentümern, Verwaltungen, Vermietern oder Mietern und allfällige Beratungsverträge sowie Reservationsvereinbarungen mit Kaufinteressenten und allfällige sonstige Verträge, welche der Kunde oder Kaufinteressent mit Fimmo Immobilien & Netzwerk AG schliesst.
7. Kunden im Sinne der AGB können sowohl der Kaufinteressent einer Immobilie als auch der Verkäufer einer Immobilie sein. Des Weiteren können Kunden im Sinne der AGB Vermieter und Mieter einer Immobilie sein oder wer geschäftliche Dienstleistungen der Fimmo Immobilien & Netzwerk AG in Anspruch nimmt.
8. Sollte ausnahmsweise der Makler zur Vermittlung eines Pachtvertrages beauftragt worden sein, gelten hierfür die nachfolgenden Bestimmungen dieser AGB für die Vermittlung eines Mietvertrags sinngemäss.

III. Vollmacht des Kunden

9. Der Auftraggeber und allfällige Miteigentümer der Immobilie erteilen hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten, Auskunfts- und Vertretungsrecht gegenüber dem Notar und allfälligen weiteren beteiligten Drittpersonen sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem Wohnungseigentumsverwalter, wie sie dem Kunden als Wohnungseigentümer zustehen. Für eine Vertretung des Maklers bei einer öffentlichen Beurkundung ist eine separate Vollmacht durch den Kunden zu unterzeichnen.
10. Im Rahmen seiner Maklertätigkeit darf der Makler Verkaufs- oder Vermietungsbemühungen durchführen, Besichtigungen mit Interessenten organisieren und alle Tätigkeiten für den Kunden vornehmen, welche zur erfolgreichen Vermittlung eines Käufers oder Mieters führen.
11. Die Vollmacht sollte schriftlich abgefasst sein.

IV. Informations-, Mitwirkungs- und Auskunftspflichten

12. Der Kunde ist verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde.
13. Die Informationspflicht des Kunden gegenüber dem Makler gilt bei Abschluss eines Mietvertrages nach erfolgreicher Unterzeichnung des besagten Mietvertrags.
14. Dem Kunden ist bekannt, dass der Makler für eine vertragsgemässe und zeitgerechte Durchführung der ihr obliegenden Leistungen auf die umfassende Mitwirkung des Kunden angewiesen ist.
15. Unbeschadet der im Einzelnen zwischen dem Kunden und dem Makler vereinbarten Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Kunden ist dieser verpflichtet, den Makler in dem für die jeweilige Leistungserbringung erforderlichen Mass bestmöglich zu unterstützen und in seiner Betriebs- und Verantwortungssphäre rechtzeitig alle zur ordnungsgemässen Leistungserbringung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen (Überlassen von Informationen, Auskünften, Dokumenten und dergleichen).
16. Informationen und Dokumente, welche der Makler im Rahmen seiner Tätigkeit erstellt oder erhalten hat, hat dieser dem Kunden auf Wunsch zu überlassen und die von ihm gewünschten Auskünfte zu erteilen.

V. Doppeltätigkeit

17. Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

VI. Maklerhonorar

18. Bei erfolgreicher Vermittlung eines Kaufinteressenten oder Mieters schuldet der Kunde dem Makler das vertraglich vereinbarte Maklerhonorar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wurde zwischen den Parteien im Vertrag kein Maklerhonorar vereinbart, schuldet der Kunde dem Makler 3.5% des Verkaufspreises zuzüglich MWST der vermittelten Liegenschaft. Die erfolgreiche Vermittlung gilt als zustande gekommen mit Unterzeichnung der Reservationsvereinbarung durch den Kaufinteressenten respektive eines Mietvertrages, welcher durch Bemühungen oder Mitunterstützung des Maklers dem Kunden zugeführt wurde.
19. Das Maklerhonorar bleibt geschuldet, auch wenn der Kauf- oder Mietvertrag aus Gründen, welche beim Kunden liegen, nicht zustande gekommen ist oder der Kauf- oder Mietvertrag nachträglich aufgehoben, rückabgewickelt oder sonst wie rückgängig gemacht wird.
20. Das Maklerhonorar bleibt auch geschuldet, wenn der vom Makler vermittelte Kaufinteressent zwar den Kaufvertrag mit dem Kunden als Verkäufer nicht abschliesst, aber ein Kaufvertrag mit einer nahestehenden Person des ursprünglichen Kaufinteressenten geschlossen wird. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn der ursprüngliche Kaufinteressent die Liegenschaft über seine Gesellschaft oder eine andere ihm zugehörige Gesellschaft oder über ein nahes Familienmitglied erwirbt. Gleiches gilt für Fälle der Vermittlung von Mietern für Mietobjekte.
21. Das Maklerhonorar ist auch geschuldet, wenn im Zuge des Kontaktes mit dem Kunden des Maklers und dem Kaufinteressent innerhalb von 12 Monaten weitere Objekte des Kunden bekannt werden und der Kaufinteressent eines oder mehrere dieser Objekte erwirbt, mietet oder pachtet.
22. Das Maklerhonorar wird nach Unterzeichnung des Kaufvertrages oder des Mietvertrages und nach Erhalt der Rechnung innert 30 Tagen zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde dem Makler für jede Mahnung eine Mahngebühr von je CHF 30 und allfällige Inkassogebühren zuzüglich Verzugszinsen von 5% p.a. Weitere Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.

VII. Gewährleistung

23. Der Makler sichert dem Kunden ein sorgfältiges Tätigwerden zu. Er sichert zu, dass er sich um eine bestmögliche Vermittlung des Objekts zum bestmöglichen Preis bemüht.
24. Fimmo Immobilien & Netzwerk AG übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Haftungsansprüche gegen den Makler wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen.

VIII. Haftung und Verzug

25. Fimmo Immobilien & Netzwerk AG schliesst jegliche Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, für leicht und mittelfahrlässige Vertragsverletzungen aus. Fimmo Immobilien & Netzwerk AG haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden.
26. Schadenersatzansprüche infolge Verzugs des Maklers werden ausdrücklich ausgeschlossen.
27. Für Vertragsverletzungen von Hilfspersonen und Substituten ist der Haftungsausschluss in jedem Falle unbegrenzt; d.h. dieser gilt auch für grobfahrlässige und vorsätzliche Verletzungen. Für die Arbeiten von empfohlenen Partnerfirmen wird jegliche Haftung durch den Makler ausgeschlossen. Eine allfällige Haftung kann der Kunde gegebenenfalls direkt gegenüber seinem Vertragspartner geltend machen.
28. Der Makler unterstützt den Kunden beim Abschluss des Kaufvertrags oder Mietvertrags. Für die rechtlich korrekte Ausarbeitung ist beim Kaufvertrag allein der Notar verantwortlich. Beim Mietvertrag empfiehlt der Makler, dem Kunden den Vertrag durch einen Juristen zu erstellen oder überprüfen zu lassen. Der Makler haftet keinesfalls gegenüber dem Kunden oder Interessenten für rechtlich, fehlerhafte Aussagen oder nicht erkannte Risiken bei der Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrages. Bei juristischen Fragen hat der Kauf- oder Mietinteressent den Notar oder einen eigenen Juristen beizuziehen.

IX. Datenschutz

29. Der Makler behandelt die ihm anvertrauten Daten, Dokumente und Informationen grundsätzlich streng vertraulich. Er ist berechtigt, diejenigen Personendaten zu bearbeiten, die der Vertragserfüllung oder -anbahnung, gesetzlich vorgeschrieben Zwecken oder gegebenenfalls einem anderen berechtigten Interesse dienen. Im Rahmen der Vertragserfüllung erfolgt auch eine Übermittlung und der Objektdaten und allfälliger weiterer Daten des Kunden an Interessenten. Er darf diese Daten auch zum Zwecke des Verkaufs oder der Veröffentlichung mit interessierten Dritten teilen. Details zum Datenschutz können die Kunde und die Interessenten der Datenschutzerklärung Fimmo Immobilien & Netzwerk AG unter https://fimmoag.ch/datenschutzerklaerung/ entnehmen.
30. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz und gegebenenfalls der DSGVO.
31. Bei gewünschter Korrespondenz per E-Mail erklärt sich der Kunde und der Interessent mit der möglicherweise unverschlüsselten Übermittlung der Daten einverstanden und ist sich bewusst, dass die Inhalte der Nachrichten gegebenenfalls von Dritten abgefangen werden können.
32. Bei gewünschten Terminen online via Zoom, Microsoft Teams oder anderen Videodienstanbietern erklärt der Kunde oder der Interessent die widerrufbare Einwilligung zur Bearbeitung der Bild- und Videodaten rein zur Durchführung der Besprechung. Das Videomeeting oder einzelne Fotos davon werden seitens des Maklers nicht aufgezeichnet.
33. Der Interessent verpflichtet sich, die ihm übermittelten Unterlagen und Informationen, welche nicht öffentlich bekannt oder zugänglich sind, streng vertraulich zu behandeln. Bei einer Weitergabe der geheimen Unterlagen hat der Interessent vorgängig die Zustimmung des Maklers einzuholen. Bei einem Verstoss gegen die Vertraulichkeitsvereinbarung schuldet der Interessent dem Makler eine Konventionalstrafe über 3% des vertraglich vereinbarten Verkaufspreises der betreffenden Liegenschaft für jede Verletzung der Geheimhaltungspflicht.

X.  Rechtswahl und Gerichtsstand

34. Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Maklers.
35. Allfällige zwingende gesetzliche Ausnahmen bleiben vorbehalten, insbesondere die Regelung für Konsumenten nach Art. 32 ZPO.

XI. Schlussbestimmungen

36. Falls Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten sinngemäss die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. 

Neuenkirch, 01.11.2025